Abrechnungsmöglichkeiten
Ich bin Psychologischer Psychotherapeut mit Approbation, habe aber keinen Kassensitz. Das bedeutet, dass ich problemlos Selbstzahler und privat versicherte Patienten behandeln kann, ebenso Beamte, die beihilfeberechtigt sind. Bei Patienten, die über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, ist eine Behandlung nicht unmöglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden und mit einem gewissen Aufwand und Wartezeiten verbunden (weitere Informationen unter dem Menüpunkt „Kostenerstattungsverfahren“).